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Kleingartenverein Kieferneck e.V. Schwerin

News und Wissenswertes

Allgemeine Informationen

Der Kleingarten ist einer der beliebtesten Orte, an denen die Menschen in Schwerin ihre Freizeit verbringen. Er erfreut sich auch in Schwerin einer immer größer werdenden Beliebtheit. Der Garten wird oft bis ins hohe Alter genutzt.

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Satzung

§1
Name und Allgemeines

  1. Der Verein führt den Namen:

    Kleingartenverein Kieferneck e.V.
    (im Folgenden KGV genannt) und hat den Sitz in Schwerin - Neu Pampow

    Er führt seit dem Zeitpunkt der Eintragung den Namenszusatz "e.V.". Der KGV ist gleiche Rechtspersönlichkeit und somit identisch mit den früheren Sparten "Kieferneck 1", "Kieferneck 2" und "Kieferneck 3" des VKSK und des Kleingartenvereins "Kieferneck" e.V.

  2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  3. Der KGV ist Mitglied des Kreisverbandes der Gartenfreunde Schwerin e.V. (im Folgenden Kreisverband genannt).

  4. Die in dieser Satzung benannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen die männliche und weibliche Form sowie das diverse Geschlecht.
    Die sich aus dieser Satzung ergebenden Ämter stehen Männern und Frauen sowie den Angehörigen des diversen Geschlechts offen. Lediglich aus Gründen der Übersichtlichkeit un der einfacheren Lesbakeit wurde nur die männliche Form verwendet.

  5. Zustellungen an den KGV sind an die Adresse: des jeweiligen Vorsitzenden des KGV zu veranlassen.

§2
Zweck und Aufgaben

  1. Der KGV erstrebt, unterstützt und betreibt die Förderung der Kleingärtnerei.

  2. Der KGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es werden Ziele, Aufgaben und Ergebnisse humanistischer, sozialer, ökologischer und kultureller Interessen der Bürger verfolgt.

  3. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral und unabhängig.

  4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

  5. Der KGV stellt sich insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Bewirtschaftung und Erhaltung der Kleingartenanlage vom KGV als Dauerkleingartenanlage gemäß dem Bundeskleingartengesetzes. Das Nähere zur Zweckverwirklichung durch das Betreiben der Kleingartenanlage und die Nutzung der einzelnen Kleingärten regelt die Rahmenkleingartenordnung des Kreisverbandes bzw. die Kleingartenordnung des KGV.
    2. Die Mitglieder fachlich zu beraten und zu betreuen.
    3. Übernahme von Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben für den Kreisverband im Rahmen des Generalpachtvetrages und der Verwaltungsvollmacht hinsichtlich der Verwaltung der Kleingärten und der Gemeinschaftsflächen.
    4. Gestaltung und Pflege der Kleingartenflächen durch die Mitglieder unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes.

  6. Kleingärten darf der KGV nur an Vereinsmitglieder zur Nutzung übergeben. Die Kleingärtner nutzen den Kleingarten überwiegend zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung.

  7. Der KGV fördert das Interesse der Mitglieder an sinnvoller, ökologisch orientierter Nutzung des Bodens, an der Pflege und dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Landschaft. Zur Bienenerhaltung in den Kleingärten werden die Festlegungen entsprechend Bundeskleingartengesetz, der Rahmenkleingartenordnung des Kreisverbandes sowie der Kleingartenordnung des KGV umgesetzt.
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